Gerichtsgutachten
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist der Büroinhaber u.a. als "Gerichtsgutachter" tätig.
Die unabhängige und neutrale Sachverständigentätigkeit erstreckt sich hier z.B. auf
- Beweissicherungsverfahren
- Wertgutachten bei Zwangsversteigerungen
- Bewertungen zum Neu-, Zeit-, Verkehrs- und Teilwert bei Schadenfällen, Vermögensauseinandersetzungen usw.
Sie dient der objektiven Darstellung von Sachverhalten und Bewertung von Maschinen und industriellen Anlagen.
Grundlage sind der vom Gericht festgelegte Gutachtenauftrag oder die im sog. "Beweisbeschluss" aufgeworfenen Fragestellungen.